QuartrBack: Kick-off für Experten-Beirat
Die intelligente Notfallkette von „QuartrBack“ soll ein ehrenamtliches Helfernetz mit Ortungs- und Monitoring-Technologien verbinden. Menschen mit Demenz könnte so der Zugang zu ihren bisher vertrauten Sozialräumen im Quartier und damit ein individueller Lebensstil erhalten bleiben.
Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des ITAS verfolgen dabei den Ansatz, bereits im technischen Entwicklungsprozess relevante nicht-technische Aspekte zu berücksichtigen. Dabei spielen rechtliche Fragen (z.B. Wer haftet für mögliche Schäden, die bei der Nutzung des technischen Hilfsmittels entstehen?) genauso eine Rolle wie ökonomische (z.B. Wie stellt sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis der technischen und sozialen Innovation dar?). Vor allem aber werden bei Technologien für Menschen mit Demenz ethische und soziale Aspekte aufgeworfen, beispielsweise: In welchen Bereichen soll die Technik eingesetzt werden? Wie verändert sie das gesellschaftliche Gefüge und die darin wirkenden Bindekräfte? Und auf welche Funktionalitäten des altersgerechten Assistenzsystems muss aus ethischer Sicht besonders geachtet werden?
Bei der Beantwortung dieser Fragen werden die Forschenden von einem multidisziplinär und multiperspektivisch besetzten Expertenbeirat unterstützt, der sich am 23. Oktober 2015 in Karlsruhe konstituierte. Neben Betroffenen als Experten in eigener Sache und Angehörigen setzt sich der Beirat aus Expertinnen und Experten mit den Schwerpunkten Ethik und Theologie, Wirtschaftsinformatik, Datenschutz, Recht, Gesundheitsökonomie, Pflegewissenschaft, Gerontologie, Soziologie und dem Vertreter einer Krankenkasse zusammen.
Die Beiratsmitglieder entwickeln gemeinsam mit dem ITAS unter anderem die Kriterien für Prototypen- und Feldtests sowie eine Ethik-Leitlinie für das System. Ferner werden in dem Kreis Empfehlungen für politische Entscheidungsträger, Dienstleister sowie für Entwickler und Anbieter erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen ebenso weitere potentielle Anwender und die Übertragbarkeit auf andere Quartiere und Betreuungssettings, wie ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege oder Krankenhäuser. (16.11.2015)
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