TAB-Arbeitsbericht Nr. 127 zum Thema "Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe" erschienen [15.04.2009]

Nachdem am 4. März 2009 die Ergebnisse des TA-Projektes "Öffentliche und elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe" in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (ABFTA) des Deutschen Bundestags – bei Teilnahme der Vorsitzende sowie der Obleute des Petitionsausschusses -vorgestellt und der Bericht abgenommen wurde, liegt dieser nun in gedruckter Form vor.

Gegenstand des TA-Projektes war der Modellversuch "Öffentliche Petitionen" des Deutschen Bundestags, der die Möglichkeit eröffnete, Petitionen elektronisch einzureichen, im Internet zu veröffentlichen, mitzuzeichnen und zu diskutieren. Darüber hinaus wurden auch andere Eingabe-, Beschwerde- und Schlichtungsstellen national und international vergleichend analysiert. Von besonderem Interesse waren die durch das Internet möglichen partizipativen und diskursiven Verfahrenselemente. Das TA-Projekt leistete so einen doppelten Beitrag: Einerseits wurden für ein wichtiges E-Demokratieprojekt des Deutschen Bundestages konkrete Empfehlungen zu seiner Fortführung erarbeitet; andererseits lieferte die Analyse der nationalen und internationalen Einführung und Nutzung von E-Petitionssystemen einen Diskussionsbeitrag zur Internetnutzung in der Politik im Allgemeinen und durch Parlamente im Besonderen.

Der Bericht enthält ein ausführliches Kapitel, in dem auf die konkrete Ausgestaltung des Petitions- und Eingabewesens im In- und Ausland eingegangen wird. Dabei werden für Deutschland die parlamentarischen Petitionsausschüsse auf den verschiedenen staatlichen Ebenen sowie die staatlichen, aber thematisch spezialisierten "Beauftragten" beim Parlament oder der Exekutive betrachtet. Des Weiteren werden Eingabe- und Beschwerdestellen in der Privatwirtschaft und im Mediensektor, einschließlich des Internets, dargestellt. Die Konkurrenz zwischen diesen Institutionen wird diskutiert. Die Vielfalt der Eingabestellen sowie ihre Einbettung in die Besonderheiten der jeweiligen politischen Systeme und Kulturen zeigen sich bei der Darstellung des Petitions- und Ombudswesens im Ausland. Ein allgemeiner Entwicklungstrend oder gar ein internationales Standardmodell des Petitionswesens scheint es nicht zu geben.

Inhalt eines weiteren umfangreichen Kapitels sind Fallstudien zur Einführung und Nutzung von E-Petitionssystemen bei den Parlamenten in Schottland und Queensland, den Gemeindeverwaltungen norwegischer Kommunen sowie bei der Exekutive in Großbritannien und Südkorea. Eingegangen wird auch auf private Anbieter von E-Petitionsplattformen sowie auf die Rolle von E-Petitionen für politische Kampagnen von Nichtregierungsorganisationen. Die Bandbreite der Wechselwirkungen zwischen institutionellen und technischen Innovationen wird beispielhaft aufgezeigt, und es werden die unterschiedlichen Verfahren und technischen Funktionen der untersuchten Systeme sowie ihre politische Wirkung detailliert und vergleichend analysiert.

Vorgeschichte sowie Funktionsweise des Modellversuchs "Öffentliche Petitionen" des Deutschen Bundestages werden schließlich in einem weiteren Kapitel dargestellt. Insbesondere enthält dieses Kapitel die Ergebnisse der Evaluation des Modellversuchs. Die Evaluation umfasste u. a. umfangreiche Befragungen von Petenten, Interviews mit Mitgliedern des Petitionsausschusses, Fraktionsmitarbeitern und Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung sowie Analysen des Softwaresystems und der Diskussionsforen. Eingegangen wird u. a. auf die Resonanz des Modellversuchs in Öffentlichkeit und Politik, auf die Passfähigkeit des technisch-organisatorischen Systems "Öffentliche Petitionen" vor dem Hintergrund der etablierten Verfahrensweisen des Bundestages, auf die Aufgabenangemessenheit und Nutzungsfreundlichkeit des Softwaresystems sowie auf die Qualität der Beiträge im Diskussionsforum.

In einem abschließenden Teil werden Vorschläge zur verfahrensmäßigen und softwaretechnischen Neugestaltung des Systems "Öffentliche Petitionen" des Deutschen Bundestages gemacht. Es folgen Ausführungen zu einigen Optionen für eine Weiterentwicklung des Petitionswesens des Deutschen Bundestages, die über die öffentlichen Petitionen hinausweisen und zu einer weiteren Profilierung des Petitionsausschusses beitragen könnten. Abschließend wird auf einige Bereiche hingewiesen, in denen dringender Forschungsbedarf besteht.

Bibliographische Angaben:
Ulrich Riehm, Christopher Coenen, Ralf Lindner, Clemens Blümel
Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe
Berlin: Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag 2008 (TAB), (TAB-Arbeitsbericht Nr. 127)

Weiterführende Links:

  • Website des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hier
  • Persönliche Homepage Ulrich Riehm, Christopher Coenen, Ralf Lindner, Clemens Blümel

Die gedruckte Fassung kann - soweit vorrätig - beim Sekretariat des TAB (buero∂tab-beim-bundestag.de) angefordert werden.

Eine Buchveröffentlichung in der bei der edition sigma erscheinenden Reihe der Studien des Büros für Technikfolgen-Abschätzung ist in Vorbereitung.