Autonomes Fahren im Dreiländereck
Es wurde initiiert von den Rechtswissenschaftlern Sabine Gless und Wolfgang Wohlers von der Universität Basel in Zusammenarbeit mit dem ITAS. Teilnehmer waren Studierende und Dozenten aus Philosophie, Informatik und Rechtswissenschaft der Universitäten Basel und Straßburg sowie des KIT. Unterstützt wurde das zweitägige EUCOR-Seminar «Autonomes Fahren im Dreiländereck» durch Richter vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Die Themen rankten sich um ethische und rechtliche Fragen sowie ihre mögliche Implementierung in Software. Passend zum EUCOR-Kontext standen grenzüberschreitende Fragen im Mittelpunkt: Unter welchen Voraussetzungen dürfen autonome Fahrzeuge die Grenzen passieren? Und wie geht man am besten mit der unterschiedlichen Fahrkultur, abweichenden nationalen Verkehrsregeln und Verfassungsbestimmungen um? Es zeigte sich, dass zwischen den drei beteiligten Staaten nicht unerhebliche Unterschiede bestehen, etwa in Bezug auf die Prinzipien, nach denen in Dilemma-Situationen abgewogen werden darf oder soll – und dass daher der interdisziplinären und grenzüberschreitenden Kommunikation erhebliche Bedeutung zur Gestaltung dieses Technikfeldes zukommt. (05.06.2018)
Weiterführende Links: